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Handänderungssteuer

Handänderungssteuer infolge Fondsleitungswechsel

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das Bundesgericht verweist auf seinen Leitentscheid, der die Erhebung der Handänderungssteuer bei einem Wechsel der Fondsleitung geschützt hatte und bestätigt die vorinstanzlichen Erwägungen, wonach die Erhebung der Handänderungssteuer den Wechsel der Fondsleitung faktisch nicht verunmöglicht und mit dem Grundsatz der Gleichmässigkeit der Besteuerung vereinbar ist. Weiter hält das Gericht fest, dass, sofern der Fondsleitungswechsel im Interesse der Anleger liegt, eine dadurch ausgelöste Handänderungssteuer auf die Anleger auch überwälzt werden darf. Es verneint eine Verletzung der Eigentumsgarantie und des Willkürverbots.
iusNet StR 27.02.2024

Übertragene Gebäude auf eine Gesellschaft stellen keinen Betrieb dar

Rechtsprechung
Direkte Steuern

2C_674/2018 (weiterer Entscheid zum selben Sachverhalt 2C_675/2018)

Damit bei der Verwaltung von Immobilien ein Betrieb im Sinne von Art. 8 Abs. 2 lit. b StHG vorliegt, muss die Tätigkeit über die reine Vermögensverwaltung hinausgehen und eine große Anzahl von Gebäuden umfassen. Dies verneinte das Bundesgericht im vorliegenden Fall, weshalb die Handänderungssteuer abgerechnet werden muss.
iusNet StR 11.02.2019