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hinreichende Begründung

Verweigerung der Steueramtshilfe wegen Verletzung des Subsidiaritätsprinzips

Rechtsprechung
Internationales Steuerrecht
Im konkreten Fall war die Frist für die Einreichung der Steuererklärung im Zeitpunkt des Amtshilfegesuchs noch nicht abgelaufen, ohne dass das Gesuch dazu irgendeine Rechtfertigung oder Begründung enthalten hätte. Auf diesen Umstand der noch nicht verstrichenen Frist zur Einreichung der Steuererklärung machten die Pflichtigen die ESTV aufmerksam. Diese wäre somit gehalten gewesen, beim ersuchenden Staat klärende Angaben einzufordern, was sie aber unterliess.
iusNet StR 27.07.2021

Revisionsgesuch eines Bundesgerichtsurteils

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Auf eine verspätete Beschwerde ist nur einzutreten, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass er oder seine Vertretung unverschuldet an der rechtzeitigen Einreichung verhindert war und das Rechtsmittel innert 30 Tagen nach Wegfall der Hinderungsgründe eingereicht wurde. Bei einer Krankheit muss die Beeinträchtigung derart erheblich sein, dass der Steuerpflichtige durch sie davon abgehalten wird, innert Frist zu handeln oder eine Drittperson mit der notwendigen Vertretung zu betrauen. Eine Knieoperation erfüllt diese Voraussetzung nicht.
iusNet StR 21.01.2020