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Revisionsgesuch eines Bundesgerichtsurteils

Revisionsgesuch eines Bundesgerichtsurteils

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Revisionsgesuch eines Bundesgerichtsurteils

Der Steuerpflichtige hat seinen steuerrechtlichen Wohnsitz im Kt SG. Das KStA SG hatte ihm Steuerbussen auferlegt, wovon ein Betrag von über CHF 6'000 offen ist. Sein Ersuchen um Erlass dieser Beträge blieb wegen fehlender Erlasswürdigkeit (hohe anderweitige Schulden) erfolglos. Die VRK SG trat auf die Rechtsmittel wegen fehlender Auseinandersetzung mit der angefochtenen Verfügung nicht ein. Das VGr SG trat mangels hinreichender Beschwerdebegründung auf die Rechtsmittel ebenfalls nicht ein.  

Der Pflichtige wandte sich darauf ans BGr, ohne den angefochtenen Entscheid beizulegen. Das BGr ordnete eine Nachfrist an. Der Pflichtige kam der Aufforderung 6 Tage zu spät nach. Der Pflichtige hatte zuhanden der Schweizer Post einen Nachsendeauftrag erteilt. Das BGr erwog, ein solcher Auftrag vermöge die ordentliche postalische Abholungsfrist von sieben Tagen nicht zu verlängern. Das verspätete Nachreichen des angefochtenen Entscheids habe zur Folge, dass auf die Beschwerde im einzelrichterlichen Verfahren (Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG) nicht einzutreten sei. Im Übrigen wäre auf die Beschwerde auch deshalb nicht einzutreten, weil sie offensichtlich keine hinreichende Begründung...

iusNet StR 21.01.2020

 

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