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Immobilien Asset Swap

Keine Grundstückgewinnsteuer bei der Umstrukturierung von Vorsorgevermögen

Kommentierung
Direkte Steuern
Das BGr beurteilt, ob bei der Übertragung des gesamten Immobilienportfolios einer Pensionskasse auf eine Anlagestiftung – einem sogenannten Immobilien Asset Swap – die Grundstückgewinnsteuer erhoben werden darf. Im Vordergrund steht insbesondere, ob der Steueraufschubtatbestand nach Art. 80 Abs. 4 BVG anzuwenden ist.
Jonas Bühlmann
iusNet StR 25.07.2022

Keine Grundstückgewinnsteuer bei der Umstrukturierung von Vorsorgevermögen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Wie ist die Übertragung des gesamten Immobilienportfolios einer Pensionskasse auf eine Anlagestiftung – einem sogenannten Immobilien Asset Swap – für Zwecke der Grundstückgewinnsteuer zu behandeln? Das BGr nimmt diesbezüglich Stellung und schafft Klarheit.
iusNet StR 25.07.2022