Im hier vorliegenden Entscheid ist strittig, wann die Steuerpflicht eines Unternehmens beginnt. Die Befreiung von der MWST-Pflicht endet, sobald das Total der im letzten Geschäftsjahr erzielten steuerbaren Umsätze die Grenze von CHF 100'000 erreicht hat oder wenn absehbar ist, dass diese Grenze innerhalb von 12 Monaten überschritten wird. Die Beschwerde wird abgewiesen.