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Beginn der subjektiven Steuerpflicht - Ausweitung der unternehmerischen Tätigkeit

Beginn der subjektiven Steuerpflicht - Ausweitung der unternehmerischen Tätigkeit

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

Beginn der subjektiven Steuerpflicht - Ausweitung der unternehmerischen Tätigkeit

Gemäss Handelsregistereintrag bezweckt die Beschwerdeführerin den Erwerb, den Verkauf und die Verwaltung von Immobilien sowie die Erstellung von Bauten jeglicher Art. Aufgrund der Angaben der Steuerpflichtigen im Fragebogen zur Abklärung der Mehrwertsteuerpflicht vom 19. März 2015 wurde diese rückwirkend auf den 1. Januar 2015 im Register der mehrwertsteuerpflichtigen Personen bei der ESTV eingetragen. Im Rahmen einer Kontrolle im Jahr 2020 forderte die ESTV für die Jahre 2014 bis 2018 MWST zuzüglich Verzugszins nach. Mit der Begründung, die Steuerpflichtige habe 2014 aus der Vermittlung eines Grundstücks einen Dienstleistungsertrag in der Höhe von CHF 700'000 erzielt, was als Tätigkeitserweiterung zu qualifizieren sei, trug sie die Steuerpflichtige rückwirkend auf den 1. Januar 2014 ins Register der Mehrwertsteuerpflichtigen ein. Die Beschwerdepflichtige führte jedoch an, dass sie weder die Absicht gehabt habe, in Zukunft weitere solche Geschäfte zu tätigen, noch habe sie über die entsprechenden personellen und fachlichen Ressourcen verfügt. Zudem sei sie auf dem Markt nicht als Grundstückvermittlerin aufgetreten.

Bei dem von der Beschwerdeführerin im Jahre 2014...

iusNet StR 26.09.2022

 

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