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Nichteintretensentscheid

Rechtschutzinteresse bei einer gewinnsteuerlichen Nullveranlagung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die steuerpflichtige juristische Person wurde unter Berücksichtigung einer Verrechnung von Vorjahresverlusten mit einem steuerbaren Gewinn von Null veranlagt. Das BGr bestätigt seine ständige Rechtsprechung, wonach es bei einer Nullveranlagung an einem Rechtsschutzinteresse mangelt. Die gewinnsteuerlichen Aufrechnungen von geldwerten Leistungen haben keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Verrechnungssteuer und die Einkommenssteuer auf Ebene des Anteilsinhabers.
iusNet StR 26.04.2021

Voraussetzung für die Entrichtung des Vergütungszinses

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdeführerin, welche in den Einfuhrdeklarationen die Einstandspreise statt die Marktwerte angab, musste Einfuhrsteuern samt Verzugszinsen nachdeklarieren. Aufgrund der Deklaration der Nachsteuer wurde ihr die geleistete Einfuhrsteuer als Vorsteuer vollumfänglich erstattet. Daraufhin hat die Beschwerdeführerin für die zu Unrecht nacherhobenen Einfuhrsteuern und Verzugszinsen bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) Vergütungszinsen geltend gemacht, welches seitens EZV und BVGr abgewiesen wurde. Das BGr teilt ihre Meinung und weist die Beschwerde ab.
iusNet StR 18.11.2019