iusNet Steuerrecht

Schulthess Logo

Steuerrecht > Rechtsprechung > Bund > Direkte Steuern > Rechtschutzinteresse Bei Einer Gewinnsteuerlichen

Rechtschutzinteresse bei einer gewinnsteuerlichen Nullveranlagung

Rechtschutzinteresse bei einer gewinnsteuerlichen Nullveranlagung

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Rechtschutzinteresse bei einer gewinnsteuerlichen Nullveranlagung

Die A AG hat ihren Sitz im Kt SG und ist in der Finanzberatung tätig. Für die Steuerperiode 2015 wurde sie ermessensweise mit einem steuerbaren Gewinn von CHF 100 und einem steuerbaren Kapital von CHF 0 veranlagt. Die A AG erhob dagegen Einsprache und reichte eine Steuererklärung ein. Die Einsprache wurde teilweise gutgeheissen, indem der steuerbare Gewinn unter Berücksichtigung diverser Aufrechnungen und einer Verlustverrechnung auf CHF 0 festgesetzt wurde. Die VRK SG trat mangels Rechtsschutzinteresses nicht auf den dagegen erhobenen Rekurs (Kantonssteuer) bzw. die dagegen erhobene Beschwerde (direkte Bundessteuer) ein. Die gegen diesen Nichteintretensentscheid erhobene Beschwerde beim VGr SG blieb erfolglos.

Vor BGr beantragt die A AG die Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheids und eventualiter um Rückweisung zur Neubeurteilung. Auf die Aufrechnung im Umfang von CHF 852'952.50 sei zu verzichten. Der steuerlich relevante Verlust sei auf CHF 844'060.50 festzulegen, wobei der in der nächsten Steuerperiode maximal verrechenbare Verlust auf CHF 1'236'743.50 festzusetzen sei.

Die Vorinstanz hatte einzig zu prüfen, ob die VRK SG zu Recht nicht auf den Rekurs und die...

iusNet StR 26.04.2021

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.