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rechtliches Gehör

Urteilsunfähigkeit des Beschwerdeführers in einem Amtshilfeverfahren

Rechtsprechung
Internationales Steuerrecht
Die Berufung auf die Verletzung elementarer Verfahrensgrundsätze wie das rechtliche Gehör öffnet nur dann den Rechtsweg an das Bundesgericht, wenn objektiv gesehen ernsthafte Anhaltspunkte für eine Verletzung des rechtlichen Gehörs bestehen. Dies ist vorliegend nicht der Fall, nachdem der Beschwerdeführer die vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung, wonach keine Umstände vorliegen, aufgrund derer von einer Altersschwäche oder Altersdemenz auszugehen ist, nicht beanstandete. Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde ein.
iusNet StR 22.01.2019

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