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Spezialitätsprinzip

Information der beschwerdeberechtigten Bankmitarbeiter durch die ESTV

Rechtsprechung
Internationales Steuerrecht
Gemäss Art. 14 Abs. 2 StAhiG informiert die ESTV weitere Personen über das Amtshilfeverfahren, wenn sie aufgrund der Aktenlage davon ausgehen kann, dass diese aufgrund eines schutzwürdigen Interesses zur Beschwerde berechtigt sind. Im vorliegenden Fall profitieren die Beschwerdegegner von zivilrechtlichen Urteilen, die einer bestimmten Bank die Übermittlung von Identifikationsdaten an die Vereinigten Staaten untersagen. Wenn ihre Namen in den im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens an die Vereinigten Staaten zu übermittelnden Bankunterlagen auftauchen, dann als "weitere Personen".
iusNet StR 03.03.2021

Amtshilfe an Frankreich zur Identität von UBS Kunden

Rechtsprechung
Internationales Steuerrecht

A-1488/2018 und 2C_653/2018

Das BGr heisst die von der ESTV erhobene Beschwerde gegen den Entscheid des BVGr, wonach das Listenersuchen von Frankreich bezüglich der Identität von UBS Kunden ungenügend ist, in seiner öffentlichen Beratung vom 26. Juli 2019 gut.
iusNet StR 29.07.2019

Namen von Drittpersonen in der Amtshilfe

Kommentierung
Direkte Steuern
Informationen zu Drittpersonen, die im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens in die USA übermittelt werden, dürfen vom IRS nur in Verfahren gegen den in den USA steuerpflichtigen wirtschaftlich Berechtigten für den im Ersuchen erwähnten Tatbestand verwendet werden dürfen und sie geheim zu halten sind.
Natalie Peter
iusNet StR 02.07.2019

Schwärzung von Namen Dritter in der Amtshilfe

Rechtsprechung
Internationales Steuerrecht

A-5046/2018

Bezüglich der A Treuhand Anstalt hält das BVGr fest, dass es mit Blick auf die an den IRS zu edierenden Aktenstücke nicht unwahrscheinlich ist, dass ihre Funktion darüber hinausging, als blosse Zustellungsempfängerin der Domizilgesellschaft eine Korrespondenzadresse für deren Beziehung zur D Bank bereitzustellen.
iusNet StR 21.06.2019