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Amtshilfe an Frankreich zur Identität von UBS Kunden

Amtshilfe an Frankreich zur Identität von UBS Kunden

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Internationales Steuerrecht

Amtshilfe an Frankreich zur Identität von UBS Kunden

Die französische Direction Générale des Finances Publiques (DGFP) hatte am 11. Mai 2016 ein Ersuchen um Amtshilfe in Steuersachen an die ESTV geschickt. Die DGFP stützte sich dabei auf Listen, die 2012 und 2013 bei deutschen Zweigniederlassungen der UBS beschlagnahmt und später an Frankreich übermittelt worden waren. Die Listen enthalten rund 40'000 Konten- und andere Banknummern von mutmasslich in Frankreich steuerpflichtigen Personen. Die DGFP ersucht die Schweiz um Informationen zu den Namen, Geburtsdaten, den letzten bekannten Adressen der Konteninhaber sowie wirtschaftlich oder anderweitig an den Konten berechtigter Personen und zu den Kontenständen. Betroffen sind die Steuerjahre 2010 bis 2015.

Gegen die am 9. Februar 2018 ergangenen Schlussverfügungen der ESTV reichten die UBS Switzerland AG (der das BVGr mit Urteil A-4974/2016 vom 25. Oktober 2016 Parteistellung eingeräumt hatte) und die direkt betroffenen natürlichen Personen beim BVGr Beschwerde ein. Dieses hiess die Beschwerden am 30. Juli 2018 gut (A-1488/2018), soweit es darauf eingetreten ist. Es stützte sich auf die Rechtsprechung des BGr, welches festgehalten hatte, die für Gruppenersuchen entwickelten...

iusNet StR 29.07.2019

 

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