Das Share Purchase Agreement enthielt als Kaufpreis eine fixe Komponente und eine variable Komponente. Bei der vorzeitigen Vertragsauflösung eines ehemaligen Aktionärs und Verkäufers handelt sich bei der vereinbarten Auszahlung der reduzierten variablen Komponente um eine steuerbare Abgangsentschädigung und nicht um einen weiteren steuerfreien Kapitalgewinn.