Earn-out-Klausel als steuerbare Abgangsentschädigung ausgestaltet
Earn-out-Klausel als steuerbare Abgangsentschädigung ausgestaltet
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Sachverhalt
A.A. verkaufte zusammen mit vier weiteren Aktionären der nicht kotierten C AG einen Aktienanteil von 81 % an der C AG für CHF 28'630'000.-- an die D mit Sitz in Grossbritannien, die damit zur Alleinaktionärin wurde.
Im "Share Purchase Agreement" wurde unter dem Titel "Holdback for Sellers' Engagement" die Zahlung einer weiteren Summe an die fünf Verkäufer vereinbart, unter der Bedingung, dass diese weiterhin bei der C AG tätig sind. 30 % der Summe wurden nach 18 Monaten fällig und 70 % nach 36 Monaten. Sollte das Arbeitsverhältnis mit einem der Veräusserer infolge Arbeitsunfähigkeit oder aufgrund gegenseitiger Vereinbarung aufgelöst werden, sah der Kaufvertrag eine sofortige anteilsmässige Auszahlung an den entsprechenden Veräusserer vor. Das Arbeitsverhältnis zwischen A.A. und der C AG wurde mit "Mutual Termination Agreement" beendet, womit es zur vollständigen Auszahlung des vereinbarten Holdbacks kam.
Die Veranlagungsbehörde Solothurn setzte das steuerpflichtige Einkommen unter Aufrechnung des ausbezahlten Holdbacks fest. Die Einsprache der Pflichtigen, wonach es sich beim Holdback um einen steuerfreien Kapitalgewinn handelt, wies die...
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