Das BGr befasst sich mit der Festlegung des steuerrechtlichen Wohnsitzes eines Alleinstehenden im interkantonalen Verhältnis (TI, VD und GE). Im Falle eines alleinstehenden Steuerpflichtigen, der eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausübt, befindet sich der steuerrechtliche Wohnsitz im Prinzip am Arbeitsort.