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Welteinkommen

Bindungswirkung eines inhaltlich unrichtigen Rulings

Kommentierung
Direkte Steuern
Wird für die Bemessung der Gewinnsteuer lediglich auf die um einen Gewinnaufschlag erhöhten Inlandumsätze einer unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschaft abgestellt, widerspricht dies dem in Art. 52 Abs. 1 DBG verankerten Welteinkommensprinzip. Einem auf diese bundesrechtswidrige Methode abgestützten Ruling kommt nur dann Bindungswirkung zu, wenn für den Steuervertreter des Steuerpflichtigen die Unrichtigkeit der Auskunft nicht erkennbar war.
Daniel Holenstein
iusNet StR 22.12.2020

Steuerruling und Vertrauensschutz

Rechtsprechung
Direkte Steuern

2C_1116/2018

Bei "Steuerrulings" handelt es sich um vorgängige Auskünfte der Steuerverwaltung, die zwar nicht Verfügungscharakter haben, aber gemäss dem Vertrauensschutzprinzip Rechtsfolgen gegenüber den Behörden auslösen können. Vorliegend stellte sich vorab die Frage, ob die in Rulings von der KStV GL als massgebend erklärte Besteuerung mit dem DBG in Einklang steht. Läuft die von der KStV GL bestätigte anzuwendende Methode dem Recht der direkten Bundessteuer zuwider, ist zu klären, ob sich die Beschwerdeführerinnen auf diese "Steuerruling" berufen können.
iusNet StR 22.12.2020