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Eigenmietwert für eine leerstehende Eigentumswohnung

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Eigenmietwert für eine leerstehende Eigentumswohnung

Das Bundesgericht hat zu prüfen, ob die Steuerverwaltung des Kantons Zug zu Recht einen Eigenmietwert von Fr. 18'691.- für eine leerstehende Eigentumswohnung (samt Parkplätzen) dem Beschwerdeführer aufrechnete. Strittig ist, ob die Eigentumswohnung im Sinne von Art. 21 Abs. 1 lit. b DBG und §20 Abs. 1 lit. b StG ZG dem Beschwerdeführer für den Eigengebrauch zur Verfügung stand.
iusNet StR 29.05.2024

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