Grundstückgewinnsteuer bei Veräusserung von Grundstücken im Geschäftsvermögen (dualistisches System)
Behandlung eines realisierten Wertzuwachses aus Veräusserung eines Grundstücks im Geschäftsvermögen bei der Einkommens- und Vermögenssteuer, welcher in Verletzung der Untersuchungs- und Sorgfaltspflicht der Steuerverwaltung fälschlicherweise mit der Grundstückgewinnsteuer erfasst wurde.
An Arbeitnehmer ausgerichtete Pauschalspesen können sich auch ohne Spesenreglement als geschäftsmässig begründeter Aufwand qualifizieren. Das gilt jedoch nicht in jedem Fall. Das BGr unterscheidet zwischen nahestehenden und nicht nahestehenden Arbeitnehmern.
Gewichtungsmethode bei der internationalen Steuerausscheidung
Bei unbegrenzter Steuerpflicht in der Schweiz ist es nicht willkürlich, für die Vermögensausscheidung die Grundsätze der interkantonalen Ausscheidung auf internationale Sachverhalte anzuwenden. Insbesondere kann nach dem Erwerb einer ausländischen Liegenschaft die Gewichtungsmethode angewendet werden, konkret im Verhältnis CH - USA.
Die Besteuerung der stillen Reserven wird auf Gesuch der den Betrieb übernehmenden Erben bis zur späteren Realisierung aufgeschoben, wenn bei einer Erbteilung der Geschäftsbetrieb nicht von allen Erben fortgeführt wird.
Fristwiederherstellung (Hinderungsgründe) für verspätete Rechtsmittel
In Abweichung von den üblichen Regeln über die Beweislast hat ein Gesellschafter, der gleichzeitig Organ und/oder beherrschender Anteilsinhaber der Gesellschaft ist, Bestand und Höhe einer von der Veranlagungsbehörde aufgerechneten geldwerten Leistung aber detailliert zu bestreiten.
Das BGr hatte zu beurteilen, ob die beiden Teilhaber einer als einfachen Gesellschaft ausgestalteten Baugesellschaft eine selbständige Erwerbstätigkeit in Form von gewerbsmässigem Liegenschaftenhandel ausgeübt haben und falls ja, ob die Voraussetzungen für die Anwendung der separaten Liquidationsbesteuerung gegeben waren.
Ein Gesuch um Wiederherstellung einer versäumten Frist muss sowohl materiellen als auch formellen Voraussetzungen genügen. Materiell setzt die Wiederherstellung den Nachweis voraus, dass die ersuchende Partei unverschuldet an der rechtzeitigen Vornahme der Handlung verhindert war.
Sicherung der Steuern natürlicher und juristischer Personen
Das BGr weist darauf hin, dass steuerliche Sicherungsmassnahmen vorläufige Massnahmen sind und dass im Falle einer Beschwerde gegen solche Massnahmen nur die Verletzung verfassungsmässiger Rechte geltend gemacht werden kann.
Verletzung der dreijährigen Sperrfrist für Kapitalbezüge aus der beruflichen Vorsorge
Das BGr hatte die Verletzung der dreijährigen Sperrfrist für Kapitalbezüge aus der beruflichen Vorsorge zu beurteilen, wobei der Steuerpflichtige spezielle Gründe für die Vornahme des Kapitalbezugs geltend machte.