Das Bundesgericht beurteilt, ob ein Verkauf einer Liegenschaft als gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel zu qualifizieren ist. Dabei werden konkret die Fremdfinanzierungsquote, der Einsatz von speziellen Fachkenntnissen sowie das Vorgehen bewertet. Auch prüft das Gericht, ob überhaupt eine Verwaltung des Privatvermögens vorliegt.