Verwirkung des Anspruches auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer
Der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer ist verwirkt, wenn mit der Verrechnungssteuer belastete Einkünfte oder Vermögen, woraus solche Einkünfte fliessen, der zuständigen Steuerbehörde nicht angegeben werden.
Zuständigkeit des Bundesstrafgerichts bei einer gerichtlichen Beurteilung einer Einziehung von sichergestellten Vermögenswerten durch die Zollverwaltung
Zuständig für die gerichtliche Beurteilung einer selbständigen Einziehung von sichergestellten Vermögenswerten durch die Zollverwaltung als Zwangsmassnahme ist, da bei einer selbständigen Einziehung durch die Zollverwaltung in der Regel keine kantonale Strafverfolgungsbehörde anzurufen ist, die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts und nicht das Bundesverwaltungsgericht.
Ein Forderungsverzicht in Zusammenhang mit der Geschäftsschuld eines selbständig Erwerbenden stellt nach Ansicht des Bundesgerichts eine echte Sanierungsleistung und somit Erwerbseinkommen gemäss Art. 18 Abs. 1 DBG dar.
Anspruch auf Vorentscheid über Steuerpflicht in der Schweiz
Steuerpflichtige haben im internationalen Verhältnis keinen allgemeinen Anspruch auf einen Vorentscheid über die Steuerpflicht und können einen solchen Vorentscheid von der Steuerbehörde auch nicht verlangen.
Pauschalabzug für Unterhaltskosten einer vermieteten Liegenschaft
Bei Liegenschaften im Privatvermögen, die Drittpersonen zur geschäftlichen Nutzung vermietet werden, können nur die effektiven Liegenschaftenunterhaltskosten in Abzug gebracht werden.
Bejahung einer Steuerumgehung beim Vorsteuerabzug auf privat genutzter Liegenschaft
Der Erwerb eines Ferienhauses durch eine Gesellschaft und anschliessende Vermietung an den Hauptaktionären erfolgte einzig in der Absicht, sich bei minimaler steuerlicher Belastung den Vorsteuerabzug bei der Mehrwertsteuer auszahlen zu lassen. Es liegt somit eine Steuerumgehung vor.
Mittel, die ein selbständig erwerbende (Allein-) Aktionär seiner Gesellschaft zuführt sind nicht zwingend dem Geschäftsvermögen zuzuordnen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein selbständig erwerbender Aktionär, der eine Beteiligung aktiviert hat, auf sein Privatvermögen zurückgreift, um der Beteiligung die dort nötigen Mittel zuzuführen.
Die Beschwerdeführerin hatte sich in ihrer bisherigen Wohnsitzgemeinde schriftenpolizeilich abgemeldet, aber nirgends neu angemeldet. In der Folge bestritt sie den Fortbestand der persönlichen Zugehörigkeit und damit die Steuerpflicht in der bisherigen Steuergemeinde.