Per 1. Februar 2024 hat das Kantonale Steueramt Zürich seine Praxis zum Kreisschreiben Nr. 12 der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Steuerbefreiung von juristischen Personen, die öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen, angepasst. Neu steht einer angemessenen Entschädigung von Stiftungsrätinnen und Stiftungsräten gemeinnütziger Stiftungen bei einer Steuerbefreiung nichts mehr entgegen. Zudem werden gemeinnützige Tätigkeiten im Ausland nach dem gleichen Massstab wie Tätigkeiten im Inland gemessen.
Verlustverrechnung für Unternehmen soll auf zehn Jahre ausgedehnt werden
Die Verlustverrechnungsperiode soll für Unternehmen von bisher sieben auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Der Bundesrat hat hierfür die gesetzlichen Anpassungen ausgearbeitet und an seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 die Vernehmlassung eröffnet.
Neues Kreisschreiben Nr. 29b «Kapitaleinlageprinzip»
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat am 23. Dezember 2019 das KS Nr. 29b «Kapitaleinlageprinzip» publiziert. Das KS Nr. 29b tritt per 1. Januar 2020 in Kraft und ersetzt die bisherigen Kreisschreiben Nr. 29 und 29a.
Das erste Massnahmenpaket zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 enthält auch steuerliche Massnahmen. Die Umsetzung dieser Massnahmen bedingt eine Totalrevision der Verordnung über den Abzug der Kosten von Liegenschaften des Privatvermögens bei der direkten Bundessteuer (Liegenschaftskostenverordnung).
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. April 2019 Verordnungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) in die Vernehmlassung geschickt.
Das Bundesgericht hat die Volksabstimmung über die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» vom 28. Februar 2016 aufgehoben. Der Bundesrat wartet die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung ab. Gestützt auf das schriftliche Urteil wird er das weitere Vorgehen so rasch wie möglich festlegen und die Schlussfolgerungen ziehen
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 18. Januar 2019 das Rundschreiben «Merkblätter und DBA-Übersichten für die Quellensteuer» publiziert.
Der Bundesrat hat am 16. Januar 2019 beschlossen, die Steuervorlage und AHV-Finanzierung (STAF, vormals SV17) am 19. Mai 2019 zur Abstimmung zu bringen, sofern das Referendum erfolgreich ergriffen wurde.