Zulässigkeit der Verlegung von Unterhaltszahlungen und Schuldzinsen ins Ausland bei internationalen Eheverhältnissen
Das Bundesgericht befasst sich mit der Frage, inwieweit Abzüge wie Unterhaltszahlungen und Schuldzinsen bei internationalen Eheverhältnisse ins Ausland verlegt werden dürfen, sofern die Abzüge in keinem Zusammenhang mit dem im Ausland ansässigen Ehegatten stehen.
Steuerrechtlicher Wohnsitz - natürliche Vermutung zugunsten der Beibehaltung des bisherigen Wohnsitzes
Das Bundesgericht prüft, ob der Steuerpflichtige seinen Lebensmittelpunkt im Jahr 2018 in den Kanton Zürich verlegt hat oder ob er für die Steuerperiode 2018 aufgrund persönlicher Zugehörigkeit weiterhin der unbeschränkten Steuerpflicht des Kantons Schwyz unterliegt.
Geldwerte Leistung an den einzigen Gesellschafter aufgrund des Betriebes eines Flugzeuges?
Streitig ist vorliegend, ob die Anschaffungs- und Betriebskosten eines Flugzeuges, das mutmasslich im Eigentum einer Gesellschaft stand, vollumfänglich als geldwerte Leistung an den einzigen Gesellschafter zu qualifizieren sind. Dabei ist insbesondere durch das Bundesgericht die Frage zu klären, in wessen Eigentum das Flugzeug effektiv stand.
Volle oder reduzierte Besteuerung von Rentenzahlungen eines deutschen Versorgungswerkes
Das Bundesgericht prüft, ob Zahlungen des (deutschen) Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Nordrhein vollumfänglich oder zu 40% steuerbar sind. Umstritten ist insbesondere, ob im Rahmen des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens eine volle Besteuerung zulässig ist, obwohl die Beiträge (in Deutschland) steuerlich nicht abzugsfähig waren.
Die Vermögenssteuer ist durch das StHG harmonisiert. Gemäss Art. 13 Abs. 2 StHG wird das Vermögen, an dem ein Nutzniessungsrecht besteht, dem Nutzniesser zugerechnet. Ist diese Regelung auch auf das Wohnrecht anwendbar? Das Bundesgericht kommt zu dem Schluss, dass die Genfer Vorinstanz das harmonisierte kantonale Recht im Widerspruch zum StHG angewendet hat.
Die Vermögenssteuer ist durch das StHG harmonisiert. Gemäss Art. 13 Abs. 2 StHG wird das Vermögen, an dem ein Nutzniessungsrecht besteht, dem Nutzniesser zugerechnet. Ist diese Regelung auch auf das Wohnrecht anwendbar? Das Bundesgericht liefert in einem Genfer Entscheid hierzu Antworten.