Anwaltskosten für die Durchsetzung von nachehelichen Unterhaltszahlungen sind keine Gewinnungskosten
Anwaltskosten zur Erlangung von Unterhaltsbeiträgen sind nicht von der Einkommensteuer absetzbar. Es kann kein direkter und enger Zusammenhang zwischen den Anwaltskosten und den als Einkommen steuerbaren Unterhaltsbeiträgen hergestellt werden.
Gültigkeit eines Spesenreglements, das von einem anderen Kanton genehmigt wurde
Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Pauschale im Sinne eines genehmigten Spesenreglements, ist das Kantonale Steueramt am Wohnsitz den Steuerpflichtigen daran gebunden.
Vertrauensschutz aufgrund einer angeblichen mündlichen Zusicherung?
Ob eine mündliche Zusicherung seitens der Steuerbehörden dem Vertrauensschutz unterliegt, ist anhand der durch die Rechtsprechung erarbeiteten Voraussetzungen zu prüfen. Die Existenz der Zusicherung ist als steuermindernde Tatsache jedoch durch den Steuerpflichtigen zu erbringen.
Steuerliche Korrektur eines pauschalen Verwaltungshonorars an die Schwestergesellschaft
Bestritten ist das von der Beschwerdeführerin verbuchte pauschale Verwaltungshonorar an eine Schwestergesellschaft, das durch die Beschwerdeführerin nicht ausreichend belegt werden konnte. Aufgrund des Novenverbotes konnten allerdings nicht alle Unterlagen berücksichtigt werden.
Rückerstattung der Verrechnungssteuer und Steuerumgehung
Das Bundesgericht bestätigt, dass der Verkauf der Hauptliegenschaft durch die Immobiliengesellschaft B SA am selben Tag, an dem diese Gesellschaft durch die A AG erworben wurde, eine absonderliche Transaktion darstellt, die die Bedingungen der Steuerumgehung erfüllt. Die Rückerstattung der erhobenen Verrechnungssteuer wird infolgedessen nicht gewährt.
In der Sache kritisiert der Beschwerdeführer, dass die Steuerverwaltung auf seine Einsprachen gegen die Ermessensveranlagungen nicht eingetreten ist, was die Vorinstanz im angefochtenen Urteil als rechtmässig beurteilt hat. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass sich die Beschwerde für die betreffenden Steuerperioden als unbegründet erweist, weshalb diese abgewiesen wird.
Angemessenheit von Lizenzzahlungen an Schwestergesellschaft
Werden Lizenzzahlungen an Schwestergesellschaften als geldwerte Leistungen aufgerechnet, so haben die Steuerbehörden Indizien für das Missverhältnis vorzulegen. Liegen solche Indizien vor, obliegt es dem Steuerpflichtigen den Nachweis für die gegenteilige Behauptung zu erbringen. Ob eine tiefe Reingewinnmarge bereits als Indiz ausreicht, wird im vorliegenden Entscheid durch das Bundesgericht beurteilt.
Im vorliegenden Fall war die ESTV der Meinung, dass die Hinzunahme der Tätigkeit des Kunsthandels zum bereits bestehenden Getränkehandel dermassen absonderlich sei, dass eine Steuerumgehung vorliege. Das Bundesverwaltungsgericht ist jedoch der Auffassung, dass die Beweisführung durch die ESTV unzureichend ist. Die Beschwerde wird gutgeheissen.
Interkantonale Doppelbesteuerung aufgrund eines Scheindomizils
Das Bundesgericht prüft einerseits einen korrelierenden Steueranspruch. Andererseits beschäftigen sich die Richter mit der Frage, ob der Beschwerdeführerin eine Berufung auf das Verbot der Doppelbesteuerung offensteht, nachdem ihre Vertreterin Falschaussagen in Bezug auf das Domizil gemacht hat.