Das BGr hatte zu beurteilen, ob der Anspruch von A auf Rückerstattung der auf der Bruttodividende der D AG von CHF 900‘000.- abgezogenen VSt von CHF 315‘000.- infolge Nichtdeklaration verwirkt ist.
Der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer ist verwirkt, wenn mit der Verrechnungssteuer belastete Einkünfte oder Vermögen, woraus solche Einkünfte fliessen, der zuständigen Steuerbehörde nicht angegeben werden.