Das StRG hatte zu beurteilen, ob Verlustvorträge im Rahmen einer Fusion von einer Einzelfirma auf eine AG übertragen werden können. Die AG hatte ihre Tätigkeit zum Zeitpunkt der Fusion eingestellt. Das StRG befasste sich insbesondere mit der Frage, ob die wirtschaftliche Kontinuität für die Übertragung der Verlustvorträge gegeben ist.
Eine Jugendriege kann teilweise steuerbefreit sein, sofern sie öffentliche Zwecke wahrnimmt. Das Angebot von Sport schliesst eine Steuerbefreiung nicht per se aus bzw. der öffentliche Zweck des Sports bzw. der Sportförderung ist nicht auf den freiwilligen Schulsport begrenzt.
Die Bestimmungen des DBG über die Verfahrenspflichten betreffen die Veranlagung und nicht das Vorliegen der Zahlungsunfähigkeit eines verheirateten Steuerpflichtigen. Die steuerliche solidarische Haftung der Ehegatten tritt erst nach Rechtskraft der geschuldeten direkten Bundessteuer ein.
Wird mittels Einkauf in die 2. Säule eine Überbrückungsrente bis zum ordentlichen AHV- Rentenalter finanziert, ist fraglich, ob der Einkauf steuerlich abzugsfähig bzw. ein Kapitalbezug aus der 2. Säule innerhalb der 3-Jahresfrist von Art. 79b BVG nach dem Einkauf schädlich ist.
Die Annahme einer Steuerumgehung kommt nur in ganz ausserordentlichen Situationen in Frage. Zunächst ist zu prüfen, ob ein Sachverhalt unter eine die Steuerpflicht auslösende oder erhöhende Norm fällt.
Strittig ist, ob ein Adventskalender, bestehend aus 24 Türchen mit 24 Müesli Riegel, als ein einheitliches unteilbares Ganzes anzusehen ist und somit zum reduzierten Steuersatz oder zum Standardsatz abgerechnet wird.
Als weitere kumulative Voraussetzung für eine separate Besteuerung von Ehegattend darf neben dem getrennten Wohnsitz auch keine Gemeinschaftlichkeit der Mittel für Wohnung und Lebensunterhalt mehr bestehen.