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Direkte Steuern

Direkte Steuern

Leistungen an eng verbundene Personen bei der MWSt

Jurisprudence
Direkte Steuern
Mehrwertsteuer
Strittig war im vorliegenden Fall die vorgenommene Schätzung durch die ESTV betreffend Leistungen an eng verbundene Personen. Konkret ging es um ein Ferienhaus, das die Eigentümerin (A AG) der Familie zur freien Verfügung stellte. Das BVGr stellt fest, dass entgegen der Ansicht der ESTV zur Bemessung des Drittpreises nicht auf Liegenschaftswerte der Buchhaltung abgestützt werden darf, die – wohl dem Vorsichtsprinzip entsprechend – zu tief angesetzt sind. Die Schätzung des Drittpreises durch die ESTV wurde deshalb pflichtwidrig vorgenommen.
iusNet StR 27.01.2022

Keine Nichtigkeit oder Revision bei vorenthaltenen Handakten

Jurisprudence
Direkte Steuern
Gelingt es dem Steuerpflichtigen nicht, die rechtliche Relevanz der ihm vorenthaltenen Nebenakte aufzuzeigen, stellen diese keine neuen erheblichen Tatsachen dar, die eine Revision rechtfertigen würden. Die Abgrenzung von einsichtspflichtigen Akten von Hilfsbelegen, die aufgrund der minderen Bedeutung und des rein informativen Charakters als Hilfsbelege nicht einsichtspflichtig sind, ist im Einzelfall vorzunehmen.
iusNet StR 27.01.2022

Unterhaltskosten oder wirtschaftlicher Neubau?

Jurisprudence
Direkte Steuern
Eine Totalsanierung, die praktisch einem Neubau gleichkommt, stellt aus steuerlicher Sicht eine Herstellung dar, weshalb die damit angefallenen Kosten bei der Einkommenssteuer nicht abzugsfähig sind. Auch ein völliger Um- oder Ausbau einer Liegenschaft kommt wirtschaftlich einem Neubau gleich. Ein wirtschaftlicher Neubau liegt dann vor, wenn das Investitionsvolumen die Anschaffungskosten übersteigt, wenn die Gebäudehülle ersetzt wird oder das Gebäude ausgehöhlt und eine neue Innenraumeinteilung vorgenommen wird.
iusNet StR 27.01.2022

Nachweis der Anlagekosten bei der GGSt durch den Steuerpflichtigen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der Steuerpflichtige muss den Beweis erbringen, dass die Renovations- und Sanierungsarbeiten effektiv erfolgt sind. Die Vorlage eines Bewertungsgutachtens reicht nicht, denn damit kann kein Zahlungsnachweis erbracht werden. Auch ist der Vermerk auf den Rechnungen, dass der Rechnungsbetrag in bar beglichen wurde, nicht ausreichend. Ohne gegenteilige Anhaltspunkte darf im Rahmen der Beweiswürdigung davon ausgegangen werden, dass Rechnungen im Umfang von insgesamt CHF 595'000 nicht bar beglichen wurden.
iusNet StR 27.01.2022

Die Verlustübernahme bei interkantonalen Immobiliengesellschaften

Éclairages
Direkte Steuern
Die Beschwerdeführerin, eine Immobiliengesellschaft mit Kapitalanlageliegenschaften in verschiedenen Kantonen, erzielte in einem reinen Liegenschaftskanton einen Verlust. Dabei hatte sich das Bundesgericht damit zu befassen, in welchem Kanton dieser Verlust zuerst mit steuerbaren Gewinnen zu verrechnen ist.
Jonas Bühlmann
iusNet StR 22.12.2021

Verlustverrechnung bei Immobiliengesellschaften

Jurisprudence
Direkte Steuern
Bei Immobiliengesellschaften sind Verluste zuerst in dem Kanton mit steuerbaren Gewinnen zu verrechnen, in dem sie entstanden sind. In zweiter Linie hat die Verlustverrechnung am Hauptsteuerdomizil zu erfolgen. Erst wenn auch am Hauptsteuerdomizil die Verluste nicht vollständig mit steuerbaren Gewinnen verrechnet werden können, müssen die Liegenschaftskantone diese Verluste übernehmen.
iusNet StR 22.12.2021

Keine Fristwiederherstellung bei unzulänglicher Organisation

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Wiederherstellung einer verpassten Einsprachefrist setzt besondere organisatorische oder administrative Herausforderungen voraus, die über das Mass dessen hinausgehen, das zu Beginn der Covid-19 Massnahmen aufgrund der ausserordentlichen Lage auch andere Treuhänder traf.
iusNet StR 21.12.2021

Zeitpunkt der Realisation von Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit

Jurisprudence
Direkte Steuern
Dem beschwerdeführenden Anwalt wurde im Jahr 2014 eine «success fee» auf ein ihm gehörendes Konto bezahlt. Die Deklaration erfolgte allerdings erst in der Steuererklärung 2015, da noch nicht feststand, welchen Anteil er seinen Partnern zahlen musste. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab, mit der Begründung, dass ihm nach eigenen Angaben mindestens die Hälfte an diesem Betrag zugestanden habe und sein Anspruch auf mindestens die Hälfte damit von vornherein nicht als unwahrscheinlich erschien.
iusNet StR 21.12.2021

Import von Bussen - Anwendung des Präferenzzollansatzes

Jurisprudence
Direkte Steuern
Mehrwertsteuer
Die Beschwerdeführerin führte Busse aus der EU ein, ohne an der Grenze eine Zollanmeldung vorzunehmen. Erst mehrere Tage nach dem jeweiligen Grenzübertritt und der Weiterfahrt ans Domizil der Beschwerdeführerin erfolgte durch die von ihr beauftragten Spediteurin eine Zollanmeldung zum Präferenzzollansatz bei der Zollstelle. Strittig ist, ob die Busse dennoch zum Präferenzzollansatz eingeführt werden können oder ob die entsprechende Differenz zurecht bei den Beschwerdeführenden nachgefordert wurde.
iusNet StR 21.12.2021

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