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Direkte Steuern

Direkte Steuern

Rückabwicklung eines Vertrages – Grundlagenirrtum?

Éclairages
Direkte Steuern
Die Rückabwicklung eines Leistungsverhältnisses ist für steuerliche Zwecke nur anzuerkennen, wenn das ursprüngliche Vertragsverhältnis an einem Willensmangel litt, wenn also ein Grundlagenirrtum im Sinne von Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR bestand.
Natalie Peter
iusNet StR 30.08.2021

Quellensteuer trotz Rückerstattung einer Zahlung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Aufgrund des Grundlagenirrtums ist der Vertrag zivilrechtlich anfechtbar, wodurch die ursprünglich für gegeben erachteten steuerrechtlichen Folgen entfallen. Weder schuld- noch steuerrechtlich beachtlich ist dagegen der blosse Motivirrtum im Beweggrund.
iusNet StR 30.08.2021

Bewertung von Stockwerkeigentum für die Vermögenssteuer

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das VGr ZH hält fest, dass das streitgegenständliche Stockwerkeigentum von A aufgrund der zivilrechtlichen Verhältnisse zum Verkehrswert bzw. anhand der Formel gemäss Rz 20 der Weisung 2009 zu bewerten ist und nicht, wie von ihm geltend gemacht, zum Ertragswert im Sinne eines Mehrfamilienhauses.
iusNet StR 30.08.2021

Verdeckte Gewinnausschüttung in Form von übersetzten Zinsen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das BGr befasst sich hauptsächlich mit der Anwendung des relevanten Zinssatzes auf ein Darlehen, welches eine Muttergesellschaft ihrer Tochter gewährt hat. Es berücksichtigt dabei das Rundschreiben der ESTV betreffend steuerlich anerkannte Zinssätze 2013 für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken sowie das Fremdvergleichsprinzip ("dealing at arm's length").
iusNet StR 26.08.2021

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