iusNet Steuerrecht

Schulthess Logo

Steuerrecht > Modulspezifische Rechtsgebiete > Direkte Steuern

Direkte Steuern

Direkte Steuern

Vermutung von Einkommen bei unversteuertem Vermögen oder «in dubio pro reditibus»

Éclairages
Direkte Steuern
Im Rahmen eines Nach- und Strafsteuerverfahrens wurde das hinterzogene Vermögen auch als Einkommen aufgerechnet. Das BGr schützt diese Veranlagung, da dem Pflichtigen der Gegenbeweis, dass es sich bei den Vermögenswerten nicht um steuerbare Einkünfte gehandelt habe, nicht gelungen sei.
Bastian Thurneysen
iusNet StR 30.11.2021

Beweislast wie unversteuertes Vermögen geäufnet wurde, trägt der Pflichtige

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Beweislastregel, wonach die Steuerbehörden die Beweislast für steuerbegründende Tatsachen tragen, findet keine Anwendungen, wenn sich die Beweisnot nicht auf die Frage, ob sich überhaupt ein steuerbarer Tatbestand verwirklicht hat, sondern lediglich auf den Umfang der Steuerfaktoren bezieht. In diesem Fall kann die Behörde die betroffenen Steuerfaktoren nach pflichtgemässem Ermessen schätzen.
iusNet StR 29.11.2021

Internationale Steuerausscheidung: Verlegung der Schulden und Schuldzinsen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Steuerpflichtige mit Wohnsitz in Deutschland und wirtschaftlicher Zugehörigkeit infolge Grundeigentums im Kt ZH war der Ansicht, die quotenmässige Verlegung der Schulden und Schuldzinsen widerspreche dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
iusNet StR 29.11.2021

Die Ausscheidung von Kapitalanlageliegenschaften eines Vereins

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das BGr hatte zu beurteilen, ob im Rahmen einer internationalen Steuerausscheidung von Kapitalanlage- und Betriebsliegenschaften eines Vereins ein Verstoss gegen das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung vorliegt. Die kantonalen Steuerbehörden hatten unterschiedliche Ausscheidungsmethoden angewendet.
iusNet StR 29.11.2021

Einkauf in Pensionskasse – Nachsteuerverfahren infolge Falschdeklaration

Éclairages
Direkte Steuern
Die Veranlagungsbehörde prüft die Steuererklärung und nimmt die erforderlichen Untersuchungen vor. Die Steuerbehörde darf sich grundsätzlich darauf verlassen, dass die Steuererklärung richtig und vollständig ist. Eine Pflicht zu ergänzender Untersuchung besteht nur dann, wenn die Steuererklärung Fehler enthält, die offensichtlich sind.
Natalie Peter
iusNet StR 26.10.2021

Neue Tatsache für ein Nachsteuerverfahren

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das BGr stellt fest, dass bei einem Einkauf in eine Vorsorgeeinrichtung und anschliessendem Kapitalbezug innerhalb der Frist von Art. 79b Abs. 3 BVG die bereits rechtsbeständige Veranlagung betreffend die Abzugsberechtigung des Einkaufs im Nachsteuerverfahren noch korrigiert werden kann.
iusNet StR 26.10.2021

Pages