2C500_2019.pdf Rechtsprechung Kickboxkurse gehören nicht zu den ausgenommenen Bildungsleistungen Kickboxkurse gehören nicht zu den ausgenommenen Bildungsleistungen Kommentierung Abgrenzung zu steuerbaren Leistungen mit Unterhaltungs-/Vergnügungscharakter Abgrenzung zu steuerbaren Leistungen mit Unterhaltungs-/Vergnügungscharakter
Kickboxkurse gehören nicht zu den ausgenommenen Bildungsleistungen Kickboxkurse gehören nicht zu den ausgenommenen Bildungsleistungen
Abgrenzung zu steuerbaren Leistungen mit Unterhaltungs-/Vergnügungscharakter Abgrenzung zu steuerbaren Leistungen mit Unterhaltungs-/Vergnügungscharakter
Abgrenzung zu steuerbaren Leistungen mit Unterhaltungs-/Vergnügungscharakter