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Wirtschaftlicher und faktischer Mittelpunkt einer GmbH

Kommentierung
Direkte Steuern

Wirtschaftlicher und faktischer Mittelpunkt einer GmbH

Als ein das Steuerrecht begründender Aspekt muss der Kt TI das Vorhandensein eines Steuerdomizils einer GmbH nachweisen. Wenn aufgrund der vorliegenden Elemente die tatsächliche Verwaltung einer juristischen Person im Kanton trotz eines anderswo gelegenen Geschäftssitzes als sehr wahrscheinlich erscheint, obliegt der Gegenbeweis jedoch der Steuerpflichtigen.
Natalie Peter
iusNet StR 31.05.2021

Abzugsfähigkeit von indizierten Krankheits- und Unfallkosten

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Direkte Steuern

Abzugsfähigkeit von indizierten Krankheits- und Unfallkosten

Unter dem Titel "Krankheits- und Unfallkosten" abziehbar sind nur die Aufwendungen für Heilbehandlungen, die der Erhaltung und Wiederherstellung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit dienen (finales Element) und hierzu geeignet und erforderlich (kausales Element), insgesamt also "indiziert" sind.
iusNet StR 24.02.2021

Aufschub der Besteuerung stiller Reserven

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Direkte Steuern

Aufschub der Besteuerung stiller Reserven

Seit der Unternehmenssteuerreform II bestimmt Art. 18a Abs. 3 DBG, dass die Besteuerung der stillen Reserven auf Gesuch der den Betrieb übernehmenden Erben bis zur späteren Realisierung aufgeschoben wird, wenn bei einer Erbteilung der Geschäftsbetrieb nicht von allen Erben fortgeführt wird.
Natalie Peter
iusNet StR 28.01.2021

Steuerhoheit bei fehlender Geschäftstätigkeit und Verwirkung des Beschwerderechts

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Direkte Steuern

Steuerhoheit bei fehlender Geschäftstätigkeit und Verwirkung des Beschwerderechts

Fraglich ist, in welchem Kanton die tatsächliche Verwaltung einer Gesellschaft liegt, welche keiner operativen Tätigkeit (mehr) nachgeht. Zudem beleuchtet das BGr die Frage ob durch eine unvollständige Sachverhaltsdarstellung in einem Steuerruling eine Verwirkung des Beschwerderechts in Bezug auf das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung eintritt.
Bastian Thurneysen
iusNet StR 01.12.2020

Simuliertes Darlehen

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Direkte Steuern

Simuliertes Darlehen

Die dem Steuerpflichtigen gewährten Darlehen seiner eigenen Gesellschaft waren ursprünglich durch Inhaberschuldbriefe gesichert gewesen. Drei der vier Inhaberschuldbriefe befanden sich 2014 jedoch nicht mehr im Eigentum der B AG. Das Steueramt nahm eine Aufrechnung aufgrund eines simulierten Darlehens vor.
Natalie Peter
iusNet StR 26.10.2020

Keine Beweiswürdigung, sondern Missachtung von Beweisregel

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Direkte Steuern

Keine Beweiswürdigung, sondern Missachtung von Beweisregel

Die gemeinsame Unterzeichnung der Steuererklärung durch Ehegatten ändert nichts an der Tatsache, dass der überlebende Ehegatte, dessen Steuerfaktoren nicht betroffen sind, nicht Mittäter einer Steuerhinterziehung sein kann. Erben, die sich aber bereits in eigener Person der vollendeten Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben, sind nicht zu privilegieren.
iusNet StR 26.05.2020

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