Aufrechnung simulierter Darlehen
Aufrechnung simulierter Darlehen
Aufrechnung simulierter Darlehen
Der im Kt ZH wohnhafte Steuerpflichtige ist Alleinaktionär der B AG mit Sitz im Kt SZ. Im Rahmen einer Kapitalerhöhung zeichnete die Mutter des Steuerpflichtigen Aktien und liberierte diese durch Sacheinlage von Inhaberschuldbriefen zu Lasten des Steuerpflichtigen. Die B AG wies daraufhin ein voll liberiertes Aktienkapital von CHF 500'000 aus.
Bis und mit Steuerperiode 2014 wies der Steuerpflichtige seine Schuld gegenüber der B AG in der Steuererklärung aus. In der Steuererklärung 2015 verzichtete er darauf. Das KStA ZH rechnete für 2014 und 2015 Erträge aus qualifizierten Beteiligungen auf mit der Begründung, es handle sich um simulierte Darlehen der B AG an den Steuerpflichtigen. Die dagegen erhobene Einsprache wurde abgewiesen. Die kantonalen Rechtsmittel blieben erfolglos. Der Steuerpflichtige erhob daraufhin Beschwerde ans BGr.
Strittig waren die auf simulierte Darlehen zurückgehenden Aufrechnungen im Einkommen des Steuerpflichtigen (E. 4.1).
Durch Einlage der Inhaberschuldbriefe kam es zu einem Gläubigerwechsel von der Mutter des Steuerpflichtigen zur B AG. Das Hauptaktivum der B AG hat seit der Kapitalerhöhung aus der Darlehensforderung gegenüber dem...
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