Revision der Grundstückgewinnsteuer infolge eines operativen Verlustes
Revision der Grundstückgewinnsteuer infolge eines operativen Verlustes
Revision der Grundstückgewinnsteuer infolge eines operativen Verlustes
Die Gesellschaft mit Sitz im Kt SZ gilt steuerrechtlich als interkantonale Grundstückhändlerin und hielt in der Steuerperiode 2012 Grundstücke in den Kt ZH und VD. Die Kapitalanlageliegenschaft im Kt ZH wurde im Jahr 2012 veräussert womit die beschränkte Steuerpflicht in ZH endete. Aus der Veräusserung resultierte ein Grundstückgewinn von rund CHF 2.5 Mio. Die GGSt betrug rund CHF 1 Mio. und wurde in der Erfolgsrechnung gewinnmindernd verbucht. Von der kantonalrechtlichen Möglichkeit (§ 221 Abs. 2 StG ZH) die Steuer bei der GGSt zum Abzug zu bringen, sah die Steuerpflichtige ab. Die GGSt-Veranlagung erwuchs in Rechtskraft.
Der steuerbare Reingewinn im Kt ZH betrug – nach Berücksichtigung des über die GGSt erfassten Gewinns – null. Auch die Veranlagungsverfügungen der Kt SZ und VD wiesen – nach interkantonaler Ausscheidung des Grundstückerfolgs sowie Verlustverrechnung – keine steuerbaren Erträge aus.
Gegen die seinerzeitige GGSt-Veranlagung wurde im Jahr 2016 ein Revisionsgesuch gestellt. Vor BGr beantragt die Steuerpflichtige die Reduktion des Grundstückgewinns auf CHF 1.65 Mio. mit der Begründung, der Ausscheidungsverlust sei bei der GGSt zu berücksichtigen....
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