Bestimmung des Marktwerts
Bestimmung des Marktwerts
Bestimmung des Marktwerts
Der Beschwerdeführer ist nach eigener Aussage seit 15 bis 20 Jahren Künstler. Er fotografiert ausgewählte Motive und bearbeitet die Photographien anschliessend mit Bildbearbeitungspragrammen am Computer. Diese bearbeiteten Photographien werden im Anschluss in verschiedenen Varianten gedruckt und auf Rahmen aufgezogen, von Hand nummeriert und signiert. Der Beschwerdeführerwurde am 29. September 2021 als Fahrzeuglenker durch Angestellte des BAZG angehalten. Die Einreise in die Schweiz fand unmittelbar vorher über einen unbesetzten Grenzübergang statt. Das BAZG eröffnete am 30. September 2021 gegen den Beschwerdeführer eine wegen der Nichtanmeldung diverser Photographien (über 200 Bilder und Postkarten als Fotos, Fotos auf Leinwand oder Fotos mit Passepartout). Der Beschwerdeführer beabsichtigte die mitgeführten streitbetroffenen Photographien an einer in der Schweiz auszustellen und nach Möglichkeit zu verkaufen. Dafür führte er Preisschilder in Schweizer Franken mit. Der Beschwerdeführer erhoffte sich, diese Preise bei einem Verkauf zu erzielen. Nach eigener Aussage waren die Preise jedoch verhandelbar
Nach Durchführung der notwendigen Erhebungen und nachdem sich der...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.