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Abschreibung einer Beteiligung und unentgeltliche Übertragung derselben auf eine Stiftung

Abschreibung einer Beteiligung und unentgeltliche Übertragung derselben auf eine Stiftung

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Abschreibung einer Beteiligung und unentgeltliche Übertragung derselben auf eine Stiftung

Die im Kanton Zürich steuerpflichtige Gesellschaft führte am 31. Dezember 2012 in ihren Büchern eine Beteiligung an einer deutschen GmbH & Co. KG mit einem Buchwert von Fr. 1'764'560.15. Mit Wirkung per 1. Januar 2013 übertrug sie ihre Beteiligung unentgeltlich auf eine Stiftung mit Sitz in Deutschland. Vor der Übertragung schrieb die Gesellschaft die Beteiligung auf Fr. 0.- ab und deklarierte in ihrer Steuererklärung 2013 sodann einen steuerbaren Reingewinn von Fr. 0.- und einen Verlustvortrag von Fr. 1'774'314.- . Das Steueramt des Kantons Zürich liess die Abschreibung nicht zu.  
Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Pflichtigen sowohl für die direkte Bundessteuer (E. 4.6) wie auch für die Staats- und Gemeindesteuer (E. 5) ab, indem es feststellte, dass auch freiwillige Leistungen an Schweizer Stiftungen nur so weit zum geschäftsmässig begründeten Aufwand zählten, soweit diese Leistungen den Grenzbetrag von 20% des Reingewinns nicht übersteigen (E. 4.2). Da die Pflichtige einen steuerbaren Reingewinn von Fr. 0 auswies, hätte sie somit keinen Abzug vornehmen können. 
Das Bundesgericht hielt zudem fest, dass Kapitalgesellschaften grundsätzlich...

iusNet SR 04.12.2018

 

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