Abzugsfähigkeit von Unterhaltszahlungen an die KESB
Abzugsfähigkeit von Unterhaltszahlungen an die KESB
Abzugsfähigkeit von Unterhaltszahlungen an die KESB
A verpflichtete sich bei der Scheidung, an seine unter der elterlichen Sorge seiner ehemaligen Ehefrau stehenden beiden minderjährigen Kinder monatliche Unterhaltsbeiträge zu leisten. Nachdem die Ex-Frau am 27. August 2013 verstorben war, ernannte die KESB eine Vormundin für die bei einer Pflegefamilie platzierten Kinder. A zahlte fortan die Unterhaltsbeiträge für seine Kinder an die KESB.
In der Veranlagung für das Steuerjahr 2015 verweigerte das KStA ZH A unter anderem den Abzug für die geltend gemachten Unterhaltsbeiträge an seine minderjährigen Kinder. Stattdessen gewährte das Steueramt je einen Kinderabzug und den zusätzlichen Versicherungsprämienabzug für die beiden Kinder.
Einsprachen des Steuerpflichtigen gegen diese Veranlagungen wies das KStA ZH ab. Einen dagegen von A erhobenen Rekurs und eine Beschwerde hiess das StRKGr ZH gut und gewährte den beantragten Abzug für Unterhaltsbeiträge. Auf Beschwerde des KStA ZH verweigerte das VGr ZH sowohl für die Kantons- und Gemeindesteuern als auch für die direkte Bundessteuer den geltend gemachten Abzug für Unterhaltsbeiträge, gewährte hingegen wiederum den Kinderabzug und den zusätzlichen...
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