Anpassung des Lohnausweises ist kein Revisionsgrund
Anpassung des Lohnausweises ist kein Revisionsgrund
Anpassung des Lohnausweises ist kein Revisionsgrund
A hatte in den Steuerperioden 2014 und 2015 Wohnsitz im Kt FR. In dieser Zeit stand er als Arbeitnehmer in den Diensten einer inländischen Gesellschaft. Auf seinen Lohnausweisen 2014 und 2015 waren u.a. Einkommensbestandteile aus einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm vermerkt.
Die Veranlagung für die Steuerperiode 2014 erfolgte zuerst nach pflichtgemässem Ermessen. Im Einspracheverfahren hat der Steuerpflichtige sein Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit inklusive den Einkünften aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm deklariert, woraufhin die StV die Einsprache teilweise gut hiess.
In der Beschwerde an das KGr FR, Steuergerichtshof, machte der Steuerpflichtige geltend, die auf dem Lohnausweis vermerkten Einkünfte aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm seien bereits in Belgien besteuert worden. Daher dürften sie in der Schweiz und im Kt FR weder im steuerbaren noch im satzbestimmenden Einkommen berücksichtigt werden. Das Gericht wies die Beschwerde ab. Nachdem die Veranlagungsbehörde die Veranlagung der Folgeperiode in Wiedererwägung gezogen hatte und die aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm fliessenden Einkünfte nach Belgien ausgeschieden hatte,...
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