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Arbeitslosentaggelder werden als steuerbares Einkommen besteuert

Arbeitslosentaggelder werden als steuerbares Einkommen besteuert

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Arbeitslosentaggelder werden als steuerbares Einkommen besteuert

A erhielt in den Jahren 2009 und 2010 Arbeitslosentaggelder in Höhe von insgesamt CHF 49'659.-. Diese Leistungen wurden als Einkommen für die Steuerperioden 2009 und 2010 besteuert. Im Jahre 2012 musste er aufgrund eines Rückerstattungsentscheids der Arbeitslosenkasse vom 30. Dezember 2011 einen Teil dieser Beträge (CHF 34'790.65) zurückerstatten.

In der am 5. August 2013 eingereichten Steuererklärung 2012 zog A den Betrag von CHF 34'791.- von seinem steuerbaren Einkommen ab und stützte sich auf eine Erklärung der Arbeitslosenkasse, welche ein "negatives" Einkommens für die Steuerperiode 2012, bescheinigte. Die KtStV VS verweigerte diesen Abzug. A verlangte sodann im März 2014 eine Revision der Einschätzungsentscheide für die Steuerperioden 2009 und 2010. Die KtStV VS lehnte eine Revision ab, da der Steuerpflichtige die Frist von 90 Tagen zur Einreichung eines Revisionsbegehrens nicht eingehalten habe. Im Übrigen bestätigte die KtStV VS ihren Entscheid, den Abzug dieses Betrages für die Steuerperiode 2012 nicht zuzulassen.

 

Erwägungen:

Nach Ansicht des BGr qualifizieren Kosten, welche mit der Rückzahlung von Schulden anfallen als...

iusNet StR 26.03.2019

 

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