iusNet Steuerrecht

Schulthess Logo

Steuerrecht > Rechtsprechung > Bund > Direkte Steuern > Auseinandersetzung Mit Vorinstanzlichen Erwägungen Zum

Auseinandersetzung mit vorinstanzlichen Erwägungen zum Nichteintretenspunkt notwendig

Auseinandersetzung mit vorinstanzlichen Erwägungen zum Nichteintretenspunkt notwendig

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Auseinandersetzung mit vorinstanzlichen Erwägungen zum Nichteintretenspunkt notwendig

Die A. GmbH mit steuerrechtlichem Sitz im Kanton ZH deklarierte in ihrer Steuererklärung 2012 einen Verlust und ein steuerbares Eigenkapital von CHF 119'000.

Das KStA ZH hielt die Buchführung für ungenügend und ersuchte um näheren Aufschluss. Trotz Aufforderung und Mahnung kam die Steuerpflichtige dem Ersuchen nur unvollständig nach, worauf das KStA ZH den steuerbaren Reingewinn nach pflichtgemässem Ermessen auf CHF 250‘000 und das steuerbare Eigenkapital auf CHF 120‘000 festsetzte. Im Einspracheverfahren setzte das KStA ZH den steuerbaren Gewinn sodann auf CHF 500'000 fest und bestätigte das steuerbare Eigenkapital von CHF 120'000. 

Das Steuerrekursgericht stellte fest, dass das KStA ZH auf die Einsprache materiell nicht hätte eintreten dürfen, da die Steuerpflichtige es unterlassen habe, einen bezifferten Antrag zu stellen und diesen zu begründen. Das Steueramt habe das steuerbare Einkommen dennoch erhöht und die Rechtsmittel abgewiesen. Dies sei unzulässig. Folglich wies das Steuerrekursgericht den Rekurs und die Beschwerde ab und stellte fest, dass die Steuerfaktoren gemäss Veranlagungsverfügung gälten.

Das Verwaltungsgericht trat auf eine...

iusNet StR 21.01.2019

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.