Berichtigung der Veranlagungsverfügung
Berichtigung der Veranlagungsverfügung
Berichtigung der Veranlagungsverfügung
Am 22. Oktober 2020 meldete die Spedition bei einer Zollstelle eine Sendung mit 480 Flaschen Gin zur Einfuhr in den zollrechtlich freien Verkehr an. Die elektronische Zollanmeldung wurde vom IT-System "e-dec" nach erfolgter Plausibilitätskontrolle angenommen und mit dem Ergebnis "frei ohne" selektioniert und freigegeben. Mit Veranlagungsverfügungen vom 23. Oktober 2020 erhob das BAZG Zollabgaben sowie MWST.
Am 29. Oktober 2020 reichte die Spedition bei der Zollstelle ein Gesuch um die Annullation der Veranlagung vom 23. Oktober 2020 und den Wechsel des Zollverfahrens ein. Diese Eingabe wurde in der Folge dem "Zoll Nordost" (Zollkreisdirektion) als Beschwerde überwiesen. Nach weiterer Korrespondenz mit der Spedition wies der "Zoll Nordost" die Beschwerde mit Entscheid vom 18. August 2021 ab. Eine Beschwerde wies das BVGr mit Urteil vom 19. August 2022 ab.
Die Spedition beantragte sodann vor dem BGr, der Entscheid des BVGr sei aufzuheben, das bei der Zollverwaltung eingereichte Gesuch um Berichtigung der Zollanmeldung (Beibehaltung des Transitverfahrens) sei zu bewilligen und die erhobenen Fiskalabgaben und Gebühren seien zurückzuerstatten. Das BAZG beantragt...
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