Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit durch unterpreisigen Aktienkauf?
Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit durch unterpreisigen Aktienkauf?
Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit durch unterpreisigen Aktienkauf?
Die Ehepaare A und B gründeten im Jahr 2014 die D. AG und drei von ihnen arbeiteten in der Folge darauf dort als Mitarbeitende. Das Ehepaar B, das bis anhin 100% der Aktien besass, verkaufte im Jahr 2020 66% der Aktien der D. AG für CHF 120'000 an das Ehepaar A. Die Veranlagungsbehörde nahm daraufhin beim Ehepaar A eine Aufrechnung für Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit vor, mit der Begründung, dass beide Ehegatten je 33 Namenaktien der A. AG vom Ehepaar B für CHF 60'000 anstatt für den Steuerwert von CHF 179'025 erworben und damit einen geldwerten Vorteil aus Arbeitsverhältnis erlangt haben. Das Ehepaar A wendet sich dagegen, dass dieser Vorteil als Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit qualifiziert werde und reichte deshalb Beschwerde ein.
Das BGr führt aus, dass der direktsteuerliche Begriff des Einkommens harmonisiert sei (Art. 7 Abs. 1 StHG) und nach der Generalklausel alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte, die nicht steuerbefreit sind, der Einkommenssteuer unterliegen. Dazu zählen alle Einkünfte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit unter Einschluss von Nebeneinkünften wie Entschädigungen für Sonderleistungen, Provisionen sowie...
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