Frage nach dem Zollschuldner
Frage nach dem Zollschuldner
Frage nach dem Zollschuldner
Die zollpflichtige A AG hat ihren Sitz in der Schweiz. Ihre Rechtsvorgängerin stellte Marinaden und Saucen zum Einlegen von Schafskäse, Oliven, Artischocken sowie weiterer Mittelmeerspezialitäten her. 1998 beantragte die Rechtsvorgängerin eine Bewilligung zum zollbegünstigten Bezug von Speiseöl, welche die Vorinstanz im Jahr 1999 schliesslich bewilligte. Diese Verwendungsverpflichtung wurde nach der Umfirmierung im August 1999 auch der Beschwerdeführerin erteilt und diverse Male erneuert. Inhaltlich lautete die besagte Verwendungsverpflichtung nicht mehr «zur industriellen Herstellung von Mayonnaise, Salatsaucen oder ähnlichen Produkte», sondern «zur industriellen Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2103.9000».
2018 führte die EZV bei der A AG eine Betriebsprüfung betreffend zollbegünstigter Waren durch. Sie stellte hierbei fest, dass Rapsöl, welches von der A AG zollbegünstigt zur industriellen Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2103.9000 eingekauft wurde, nur zu einem Teil dem Verwendungsvorbehalt gemäss verwendet wurde. Mitunter habe die A AG in den Jahren 2014 bis 2018 insgesamt 308'544.3 kg Rapsöl zum «Auffüllen» der Behältnisse sowie zum Grillen...
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