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Geldwerte Leistung durch konzerninterne Übernahme von Sponsoringverpflichtungen

Geldwerte Leistung durch konzerninterne Übernahme von Sponsoringverpflichtungen

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Geldwerte Leistung durch konzerninterne Übernahme von Sponsoringverpflichtungen

Die A.A. AG mit Sitz im Kt. ZG (heute Kt. LU) ist eine Schwestergesellschaft der B.A. AG mit Sitz im Kt. BE.  Am 23. Oktober 2017 schlossen C., Dr. D. sowie die B.A. AG als Investoren mit der E.E. AG und der F.E. AG einen Sanierungs-, Investitions- und Aktionärsbindungsvertrag (nachfolgend ABV). Gemäss ABV verpflichteten sich die Investoren namentlich dazu, zur Finanzierung der F.E AG unwiderruflich und ohne weitere Bedingungen für die Geschäftsjahre 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 Barmittel von je Fr. 1 Mio. p.a. (pro Investor) unter den im Vertrag genannten Konditionen zur Verfügung zu stellen (Ziff. 3.1.1 ABV). Als mögliche Finanzierungsformen, welche der Verwaltungsrat der F.E.AG den Investoren jeweils vorzuschlagen hatte, wurden dabei im ABV genannt: zinslose, nachrangige Darlehen, die Zeichnung und Liberierung neuen Aktienkapitals sowie à fonds perdu Beiträge (vgl. Ziff. 3.1.3.2 ABV). Hinsichtlich der Darlehen bestimmte Ziff. 3.1.5.1 ABV zudem namentlich, dass die Rückzahlung nur verlangt werden könne, falls die letzte von der ordentlichen Generalversammlung der F.E. AG genehmigte Jahresrechnung keine Überschuldung oder Unterbilanz ausweise. Gemäss Ziff. 11.5.1...

iusNet StR 19.12.2023

 

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