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Gesuch um Revision infolge fehlerhafter Zustellung

Gesuch um Revision infolge fehlerhafter Zustellung

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Direkte Steuern

Gesuch um Revision infolge fehlerhafter Zustellung

A ist eine im Handelsregister eingetragene Gesellschaft mit Sitz in Genf. Ihr einziger geschäftsführender Gesellschafter ist der in Frankreich ansässige B. Direktor des Unternehmens ist C, dessen Anwaltskanzlei der Sitz des Unternehmens ist.

Am 17. Januar und 17. Mai 2017 richtete das KStA GE zunächst ein Auskunftsersuchen an A. Mit Schreiben vom 27. April und 19. Juli 2017 liess A die Auflage über ihren Treuhänder beantworten. Dieser gab denn auch an, "im Namen und im Auftrag" seines Auftraggebers zu handeln. Der Treuhänder bezeichnete für künftige Korrespondenz eine Zustelladresse.

Mit Entscheid vom 10. Oktober 2017 wurde die Gesellschaft A für das Steuerjahr 2015 eingeschätzt. Den entsprechenden Entscheid schickte das KStA GE an die Sitzadresse der Gesellschaft, ohne die vom Treuhänder bezeichnete Zustelladresse zu berücksichtigen. Am 11. Dezember 2017 und am 15. Januar 2018 schickte das KStA GE eine Mahnung gefolgt von einer Zahlungsaufforderung wiederum an die Sitzadresse der Gesellschaft.

Am 5. März 2018 beantragte der Treuhänder im Namen des Unternehmens die Revision der Steuerentschiede für Jahr 2015 und machte eine Verletzung der Meldevorschriften...

iusNet StR 21.12.2020

 

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