Grundstückgewinnsteuer und Ersatzbeschaffung – Frage des Wohnsitzes
Grundstückgewinnsteuer und Ersatzbeschaffung – Frage des Wohnsitzes
Grundstückgewinnsteuer und Ersatzbeschaffung – Frage des Wohnsitzes
Die Steuerpflichtige kaufte im Jahr 2010 eine Liegenschaft in U. und verkaufte diese im Jahr 2019. Bis zum Jahr 2018, in dem sie ihren Wohnsitz im Wohnhaus in W. – das sie aus dem Nachlass ihrer Mutter erworben hatte – verlegte, hatte sie ihren Wohnsitz in der früheren Familienwohnung in W. Die KStV GR erhob auf der Veräusserung der Liegenschaft die Grundstückgewinnsteuer. Dagegen erhob die Steuerpflichtige Einsprache und beanspruchte unter anderem einen Steueraufschub aufgrund einer Ersatzbeschaffung, da es sich bei der Liegenschaft in U. um eine dauernd selbstbewohnte Erstliegenschaft am Wohnsitz handle. Die KStV GR wies die Einsprache mit der Begründung ab, die Steuerpflichtige habe nie in U. gelebt. Daraufhin erhob die Steuerpflichtige Beschwerde an das VGr GR, die ebenfalls abgewiesen wurde. Die Steuerpflichtige führt Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das BGr.
Der Grundstückgewinnsteuer unterliegen Gewinne aus der Veräusserung von Grundstücken des Privatvermögens (Art. 41 Abs. 1 lit. a StG GR). Die Grundstückgewinnsteuer wird auf Gesuch hin ohne Zins zurückerstattet, soweit der Erlös aus der Veräusserung der am Wohnsitz dauernd selbstbewohnten...
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