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Hauptwohnsitz

Grundstückgewinnsteuer und Ersatzbeschaffung – Frage des Wohnsitzes

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das Bundesgericht bestätigt die vorinstanzlichen Erwägungen, wonach die Beschwerdeführerin durch ihre unterlassene Abmeldung am früheren Wohnsitz W. sowie durch die jährliche Einreichung ihrer Steuererklärung an diesem Ort aktiv förderte, dass die Steuerbehörden sie als dort ansässig betrachten. Die Beschwerdeführerin handelt widersprüchlich, wenn sie nun geltend macht, sie habe ihren Wohnsitz die ganze Zeit in U. gehabt. Ein derartiges Verhalten verdient keinen rechtlichen Schutz.
iusNet StR 30.01.2024

Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei Ersatzbeschaffung von selbstbewohntem Wohneigentum

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das Bundesgericht verneint die Frage, ob der Grundstückgewinn infolge einer Ersatzbeschaffung aufgeschoben werden kann, wenn die veräusserte Liegenschaft im Zeitpunkt der Veräusserung bereits längere Zeit fremdvermietet war. Das Kriterium der dauerhaften Selbstnutzung ist erfüllt, wenn sich der Wohnsitz am Schluss der Besitzesdauer im veräusserten Grundstück befindet.
iusNet StR 28.03.2023

Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Schweiz oder Deutschland

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Beschwerdeführer behaupten, ihren Wohnsitz bereits 2012 nach Deutschland verlegt zu haben. Die von ihnen angeführten Beweise waren aber nicht relevant und konnten den neuen Wohnsitz nicht beweisen. Das BGr stellt fest, dass die Pflichtigen lediglich die Feststellungen bzw. Beweise anders interpretieren als die Vorinstanz. Sie versäumen es zu berücksichtigen, dass die Schlussfolgerung der Vorinstanz auf der Auswertung einer Reihe von Prüfungen beruht und somit das Ergebnis einer viel strukturierteren Argumentation ist, deren Willkür nicht durch die Kritik an einzelnen Bewertungen nachgewiesen werden kann.
iusNet StR 21.01.2020

Keine Ersatzbeschaffung bei Verkauf von Zweitwohnung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Hat der Verkäufer im Zeitpunkt, in dem er sich zur Ersatzbeschaffung entschliesst, keinen Wohnsitz mehr am Ort der verkauften Wohnimmobilie, sind die Voraussetzungen des Steueraufschubs wegen Ersatzbeschaffung nicht erfüllt, falls die Begründung des Wohnsitzes an einem anderen Ort nicht damit zusammenhängt, dass die Ersatzwohnung noch nicht bezugsbereit ist.
iusNet StR 26.02.2019