Keine Ersatzbeschaffung bei Verkauf von Zweitwohnung
Keine Ersatzbeschaffung bei Verkauf von Zweitwohnung
Keine Ersatzbeschaffung bei Verkauf von Zweitwohnung
A verlegte seinen Wohnsitz aus dem Kt ZG nach V (Kt AG), wo er eine 4 ½-Wohnung erworben hatte. Kurz nach seinem Umzug nach V meldete er seinen Wohnsitz nach W um, wo er bei seiner Lebenspartnerin wohnte. Ein paar Tage später unterzeichnete er ein Papier mit dem Titel "Kaufvereinbarung und Auftrag für Weiterbearbeitung" bezüglich eines Terrassenhauses in R und leistete eine Anzahlung von CHF 30'000. Knapp vier Monate später erwarb er die Liegenschaft und verlegte danach seinen Wohnsitz dort hin. Zwischen dem Erwerb und der Wohnsitzverlegung verkaufte er die 4 ½-Zimmer-Wohnung in V.
Gemäss Art. 12 Abs. 3 lit. e StHG wird die Besteuerung des Grundstückgewinns aufgeschoben im Fall der Veräusserung einer dauernd und ausschliesslich selbst benutzten Wohnliegenschaft, soweit der dabei erzielte Erlös innert angemessener Frist zum Erwerb oder zum Bau einer gleich genutzten Ersatzliegenschaft in der Schweiz verwendet wird (E. 2).
Die von der Vorinstanz vertretene Auffassung, wonach der Steueraufschub nicht in Frage komme, sofern der Veräusserer am Schluss der Besitzdauer die verkaufte Liegenschaft nicht mehr bewohnt, entspricht in dieser absoluten Form nicht der...
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