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Keine Anwendung der Charge Maximale auf Schweizer mit Wohnsitz im Ausland

Keine Anwendung der Charge Maximale auf Schweizer mit Wohnsitz im Ausland

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Direkte Steuern

Keine Anwendung der Charge Maximale auf Schweizer mit Wohnsitz im Ausland

A, ein Schweizer Staatsbürger, hat seinen Wohnsitz in Frankreich. Er ist Eigentümer von sechs im Kt GE gelegenen Liegenschaften. Am 20. März 2017 reichte A beim KStA GE eine vereinfachte Steuererklärung für das Jahr 2015 ein. Mit Einsprache vom 18. Mai 2017 focht er die Veranlagung mit der Begründung an, dass das KStA GE die Charge Maximale gemäss Art. 60 StG GE nicht berechnet habe. Eine gewöhnliche Steuererklärung wurde der Beschwerde beigefügt.

Mit Urteil vom 7. Mai 2018 hiess das VGr GE die Beschwerde gut und wies die Sache an das KStA GE, welche wiederum entschied, die Veranlagung aufrechtzuerhalten und lehnte die Anwendung der Charge Maximale, welche nur im Rahmen einer ordentlichen Veranlagung anwendbar sei, ab. Am 16. Oktober 2018 stellte das KStA GE im Sinne des VGr A eine Berichtigung im ordentlichen Verfahren zu, gegen welche A Einspruch erhob, da die Charge Maximale nicht angewendet worden sei.

Sämtliche kantonalen Rechtsmittel bliebe erfolglos. A erhob deshalb Beschwerde beim BGr und rügte, die Vorinstanz habe den Sachverhalt willkürlich festgestellt....

iusNet StR 31.01.2022

 

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