iusNet Steuerrecht

Schulthess Logo

Steuerrecht > Stichwortverzeichnis > Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen

Keine Anwendung der Charge Maximale auf Schweizer mit Wohnsitz im Ausland

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das Bundesgericht analysiert die Anwendung der in Art. 60 StG GE vorgesehenen Charge Maximale auf einen im Ausland wohnhaften Schweizer Steuerpflichtigen, der im Kt GE aufgrund von Immobilienbesitz beschränkt steuerpflichtig ist. Die Charge Maximale ist nur in der Schweiz ansässigen Steuerpflichtigen vorbehalten. Das BGr kommt zum Schluss, dass diese Ungleichbehandlung kein internationale Recht verletzt und damit der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt ist.
iusNet StR 31.01.2022

Entwicklungen im Steuerrecht / Le point sur le droit fiscal

Fachbeitrag

Berichtszeitraum April 2020 bis April 2021

Die Gesetzgebungsspirale auf dem Gebiet des Steuerrechts dreht sich in der Schweiz mit grosser Geschwindigkeit unvermindert weiter. Wie im Folgenden aufgezeigt wird, sind die internationalen Entwicklungen, die COVID-19-Pandemie sowie der Digitalisierungsschub Haupttreiber der Reformen. Trotz dieser Dynamik in der Gesetzgebung darf nicht unerwähnt bleiben, dass die am 4. März 2018 von Volk und Ständen gutgeheissene Finanzordnung 20211 am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Damit wird die Kompetenz des Bundes zur Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer um weitere 15 Jahre verlängert.
SJZ-RSJ 11/2021 | S. 541

Verweigerung einer Betriebsstätte im Ausland

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Anerkennung einer Betriebsstätte im Ausland setzt in erster Linie das Vorhandensein einer festen Geschäftseinrichtung voraus. Die Beweislast für eine substantielle Geschäftstätigkeit trägt der Steuerpflichtige. Vorliegend sprechen sowohl die Einfachheit der Struktur vor Ort betreffend Räumlichkeiten und Personal sowie die dort ausgeführten nebensächlichen Tätigkeiten gegen die Existenz einer substantiellen Geschäftstätigkeit.
iusNet StR 28.09.2020

Schenkung oder steuerbares Einkommen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Beschwerdeführerin erhielt von Vertretern der Regierung von Aserbaidschan einen Betrag von Euro 5 Millionen. Das BGr stimmt der Vorinstanz zu, dass die zur Verfügung stehenden Sachverhaltselemente es nicht erlaubten, das Vorliegen einer Schenkung zu bejahen. Ob die Beschwerdeführerin den erhaltenen Betrag als Schenkung betrachtet, spielt keine Rolle. Entscheidend ist einzig und allein das Bewusstsein und die Absicht des Schenkers, welcher im vorliegenden Fall fehlte.
iusNet StR 27.07.2020