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Maximalbetrag bei der pauschalen Steueranrechnung

Maximalbetrag bei der pauschalen Steueranrechnung

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Maximalbetrag bei der pauschalen Steueranrechnung

Die Steuerverwaltung reduzierte die pauschale Steueranrechnung im Zusammenhang mit aus Deutschland stammenden Dividenden in der Veranlagung von A auf CHF 4'027, während letzterer eine Anrechnung im Umfang von CHF 4'761 beantragt.

Nach Art. 1 Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 PStAV können in der Schweiz ansässige natürliche und juristische Personen für die in Übereinstimmung mit einem DBA in einem Vertragsstaat erhobene begrenzte Steuer beantragen, dass ihnen auf den aus diesem Vertragsstaat stammenden Erträgnissen eine pauschale Steueranrechnung gewährt wird. Die pauschale Steueranrechnung kann lediglich für im Ausland residual (quellen-)besteuerte Kapitalerträge beansprucht werden, die in der Schweiz den Einkommenssteuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden (auch tatsächlich) unterliegen (Art. 3 Abs. 1 PStAV; "subject to tax"-Klausel) (E. 3.2).

Darüber hinaus besteht aufgrund von Art. 8 Abs. 2 PStAV eine Beschränkung in betraglicher Hinsicht:

Der Betrag der pauschalen Steueranrechnung entspricht der Summe der Steuern, die in den Vertragsstaaten von den im Laufe eines Jahres fällig gewordenen Erträgnissen in Übereinstimmung mit den anwendbaren...

iusNet StR 21.12.2020

 

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