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Praxisänderung bei der Sondersteuer auf Liquidationsgewinnen

Praxisänderung bei der Sondersteuer auf Liquidationsgewinnen

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Direkte Steuern

Praxisänderung bei der Sondersteuer auf Liquidationsgewinnen

A war als selbständiger Landwirt tätig und bewirtschaftete in der Gemeinde B/SZ einen landwirtschaftlichen Betrieb mit 4.23 Hektaren Eigenland und 2.66 Hektaren Pachtland. Auf dem (zum Eigenland gehörenden) landwirtschaftlichen Grundstück A mit 5'132 m 2 stehen ein Wohnhaus, ein Stall und eine Remise. Auf dem landwirtschaftlichen Grundstück B mit 14'228 m2 Land steht ein Weidestall. Auf den übrigen landwirtschaftlich genutzten (eigenen) Grundstücken stehen keine Gebäude. Nach dem Wegfall des Direktzahlungsanspruchs (bei Erreichen des 65. Altersjahres bzw. des ordentlichen AHV-Alters) und einer starken Reduktion der landwirtschaftlichen Tätigkeit erfolgte per Ende 2013 die Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit und die Überführung des landwirtschaftlichen Betriebs (Liegenschaften und Inventar) vom Geschäftsvermögen in das Privatvermögen.

A war zum relevanten Zeitpunkt mehr als 55 Jahre alt und bis zur Aufgabe seines Hofes Ende 2013 selbständig erwerbstätig. Damit erfüllt er unbestrittenermassen die Voraussetzungen, die bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit zur privilegierten Liquidationsgewinnsteuer (Art. 37b DBG) führen, soweit er nach Art. 18...

iusNet StR 24.06.2020

 

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