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Rückerstattung Steuerguthaben

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Rückerstattung Steuerguthaben

Die Ehegatten A heirateten 1988 und zogen 1997 nach Genf. Im Jahr 2015 wurde sie geschieden, nachdem sie seit 2008 getrennt lebten. Die Steuererklärung 2008 reichten die Ehegatten A von beiden unterzeichnet in Genf ein. Für das Steuerjahr 2007 wurden sie im Jahr 2013 eingeschätzt. Da die provisorisch erhobene Steuer zu hoch war, erstattete die KStV GE einen Betrag von CHF 3'008'695.- für die Staats- und Gemeindesteuer sowie CHF 1'228'701 für die direkte Bundessteuer an den Ehemann zurück. Die Ehefrau beantragte eine formelle Entscheidung über die Erstattung der Hälfte der zu viel erhobenen Beträge zu seinen Gunsten.

Die Ehefrau beantragt in ihrer Beschwerde ans BGr, es sei ihr die Hälfte des Steuerguthabens in Höhe von CHF 2'118'698.- zu erstatten.

Die Vorinstanz hatte festgestellt, dass sich die Ehegatten im Februar 2008 getrennt hatten. Aus der Steuererklärung und er Veranlagung für die Steuerperiode 2007 gehe hervor, dass nur die Einkünfte und das Vermögen des Ehemannes besteuert worden sind, da die Ehefrau insbesondere keine Einkünfte hatte. Es sei zudem keine Vereinbarung über die Verteilung der provisorischen Steuerzahlungen erfolgt (E. 3.1).

Der...

iusNet StR 21.01.2020

 

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