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Steuerrechtlicher Wohnsitz und Wochenaufenthalt

Steuerrechtlicher Wohnsitz und Wochenaufenthalt

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Steuerrechtlicher Wohnsitz und Wochenaufenthalt

A war von Geburt an stets im Einwohnerregister von U/GR verzeichnet, wo ihre Ursprungsfamilie lebt. Zuletzt wurde sie dort für die Steuerperiode 2014 rechtskräftig veranlagt. Die Steuerperioden 2015 bis 2017 hält das örtliche Steueramt zurzeit noch offen. In den Jahren 2008 bis 2009 war die Steuerpflichtige im Kt BE, in den Jahren 2011 bis 2014 im Kt GL als Wochenaufenthalterin gemeldet.  

Anfang August 2015 zog die unverheiratete Steuerpflichtige zu ihrem Lebenspartner B in den Kt AG. Am 3. August 2015 meldete sie sich dort als Wochenaufenthalterin an. Zur selben Zeit nahm sie eine unbefristete unselbständige Erwerbstätigkeit bei einem Arbeitgeber im Kt SZ auf. Das Steueramt im Kt AG teilte ihr mit, dass in der Steuerperiode 2015 steuerrechtlicher Wohnsitz im Kt AG vorliege, weshalb der Status als Wochenaufenthalterin nicht gewährt werden könne. Auf Antrag der Steuerpflichtigen erliess die örtliche Steuerkommission am 2. Mai 2016 eine Domizilverfügung, die den steuerrechtlichen Wohnsitz bestätigte. Einsprache an die StRK und Rekurs an das Spezial VGr AG blieben erfolglos.

Auch das VGr AG wies die Beschwerde ab, wonach der steuerrechtliche Wohnsitz im Kt...

iusNet StR 24.03.2020

 

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